Wir freuen uns, Sie in der Naturheilpraxis für ganzheitliche Therapieverfahren (Körperpsychotherapie) Josephine Roth begrüßen zu dürfen. Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Informationen zu unserem Leistungsspektrum für Ihre Anliegen.
Wenn Sie sich näher mit unseren Themen befassen möchten, machen Sie doch zunächst eine Rücken-Fit-Massage mit wertvollen Kräuterölen und prüfen Sie, ob unsere Angebote wirksam und für Sie persönlich geeignet sind.
Naturheilpraxis für ganzheitliche Therapieverfahren (Körperpsychotherapie)
Josephine Roth
Ulmer Str. 3
88480 Achstetten-Stetten
Telefon: 07392 / 2176
E-Mail: info@naturheilpraxisroth.de
Internet: www.naturheilpraxisroth.de
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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9:00 - 12:00 Uhr | 9:00 - 12:00 Uhr | 9:00 - 12:00 Uhr | 9:00 - 12:00 Uhr | geschlossen |
14:00 - 18:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr | geschlossen |
Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)
Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich selbst bezahlen, da die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt.
Selbstzahler erhalten eine Privatrechnung (ohne Diagnose), das Honorar beträgt 60 € je Stunde.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Patienten, die privat krankenversichert sind, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen besitzen oder beihilfeberechtigt sind, können eine Psychotherapie sowie eine Körperpsychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz unter Umständen erstattet bekommen.
Voraussetzung dafür ist, dass im Vertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert ist.
Klären Sie bitte unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme ab und lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage geben.
Die Erstattung kann für Sie auch mit Nachteilen verbunden sein, beispielsweise durch das Entstehen von längeren Wartezeiten bis zur Leistungszusage der Kostenübernahme oder durch Aufnahme der Diagnose in Ihre elektronische Patientenakte und damit verbundenen weiteren Folgen.
Aus diesem Grund erhalten Sie von mir ausschließlich eine nicht erstattungsfähige Rechnung (ohne Diagnose), es sei denn, Sie legen die schriftliche Leistungszusage Ihrer Krankenversicherung bereits vor Behandlungsbeginn vor.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Bei den im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) verzeichneten Beträgen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte aus dem Jahre 1983, die in den letzten 25 Jahren nicht angepasst wurden.
Die Heilpraktikerin rechnet den jeweils vereinbarten Honorarsatz mit den Ziffern der beschriebenen Leistung des GebüH ab.
Ist für die erbrachte Leistung im GebüH eine Leistungsbeschreibung nicht gegeben, kann die Abrechnung mit einer gleichwertigen (analogen) Leistungsziffer erfolgen und soweit auch dies nicht gegeben ist, kann auf andere Verzeichnisse wie Hufelandverzeichnis oder Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zurückgegriffen werden.
Das zwischen Heilpraktikerin und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.
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